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Prüfsiegel für Kinderhochstühle

Neben den Vorgaben der EU werden in Deutschland weitere Anforderungen an die Sicherheit von Produkten gestellt. Eines der bekanntesten Siegel ist „GS“, welches für geprüfte Sicherheit steht. In einem unabhängigen Institut (z.B. TÜV) werden die im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) definierten Vorgaben in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen überprüft. Einige davon sind:

  • bruchsicheres Material
  • fester Stand
  • abgerundete Kanten
  • gesundheitlich unbedenkliche Lackierungen

Bei regelmäßigen Kontrollen im Abstand von 5 Jahren wird das Siegel vergeben.

Einen weiteren Hinweis auf die Qualität des Hochstuhls gibt das „goldene M“. Die deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V. (DGM) überprüft mit besonderem Fokus auf Stabilität und Haltbarkeit, die Verarbeitung und Verwendung von schädlichen Inhaltsstoffen.


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Kommentare

Worauf achten beim Kauf eines Hochstuhls? – Kinderhochstuhl vergleichen 30. Januar 2017 um 13:50

[…] sein, dass alle Vorgaben der Europäischen Union erfüllt werden. Weiterhin gibt es verschiedene Prüfsiegel auf nationaler Ebene. Dazu gehören „GS“ und das „goldene M“, welche noch höhere […]

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